Recht vs. Kultur

Man darf das Recht des Individuums nicht der Kultur der Gemeinschaft opfern. So plädiert Justus Wertmüller mit Recht für das bürgerliche Recht ...

Die ganze Debatte zum Umgang mit dem Islam rührt jedoch an eine viel grundsätzlichere Frage: der Integration von Migranten und Flüchtlingen. In der Tat gibt es keinen vernünftigen Grund, Flüchtlingen die Chance auf ein besseres Leben zu verweigern, und der Parole „Bleiberecht für alle!“ lässt sich mehr abgewinnen als Versuchen, Fluchtursachen fein säuberlich in (legitime) politische und (verwerfliche) wirtschaftliche Gründe zu trennen.

Wer A sagt - „Refugees Welcome“ -, wird um die Frage B, nämlich die nach der Integration, nicht herumkommen, wenn es gilt, Doppelstandards nach den Maßgaben autoritärer Parallelgesellschaften zu verhindern, wofür maßgeblich, aber nicht ausschließlich, die islamischen Communities stehen. Voraussetzung dafür wäre, dass eine Gesellschaft die universellen Maßstäbe des Westens, an denen sich die Einzelnen in ihrem täglichen Leben sehr wohl orientieren, zu ihrer Sache macht und gewillt ist, diese selbstbewusst durchzusetzen. Das wäre notwendig mit der Einsicht verbunden, dass „Vielfalt“ oder „Anderssein“ ausschließlich als private Vorliebe und niemals als Gemeinschaftseigenschaft zu gelten hätte, die ihre Grenzen am bürgerlichen Recht erfährt. Denn so merkwürdig es auch klingen mag: In nicht revolutionären Zeiten ist der Restbestand von Vernunft, der überdauert hat, nicht auf den Demonstrationen irgendwelcher Globalisierungsgegner anzutreffen und schon gar nicht bei den Freunden der abendländischen Kultur, sondern im unpersönlichen Getriebe der Rule of Law.

http://redaktion-bahamas.org/aktuell/20150626jena.html

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