Räume der schweigenden Masse

Die so genannte Politikverdrossenheit (schon der Terminus behandelt mündige Bürger wie von ihren Affekten beherrschte Kinder) lässt sich vor allem als Verachtung der politischen Form des öffentlichen Diskurses charakterisieren.

Öffentlich im politischen Durchschnittsverständnis heißt für den Bürger: von der Tribüne das Schauspiel der Macht beobachten zu dürfen. Nicht etwa: durch (Gegen-)Rede an der Macht und Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden.

Wo Stimmen kaum zu verhindern sind und laut werden könnten, muss die politische Beteiligung deswegen streng geregelt und Rederecht beantragt werden:

Am 30.03.2015 finden die Sondersitzungen, die sich ausschließlich mit dem Gewerbepark Süd beschäftigen, statt. (...) Beide sind öffentliche Sitzungen, die Bürgerinnen und Bürger von Oranienburg können Rederecht beantragen, spätestens 3 Werktage vor dem 30.03.15 bei der Stadt Oranienburg per E-Mail einreichen.

Souverän ist unter demokratischen Verhältnisse, wer das Rederecht gewähren (und wer zum Schweigen bringen) kann. Weil das Rederecht aber kein Gnaden-, sondern ein Grundrecht und Faktum der politischen Anthropologie ist, meiden die Leute heute regelmäßig Situationen, in denen sie bevormundet werden und sich erst melden müssen, um zur Sache sprechen zu dürfen.

Deswegen sind die Plätze vor der Bühne des Politischen häufig unbesetzt. Das politische Schauspiel kann auch am Bildschirm genossen werden.

Und so findet authentisches Sprechen heute in den Räumen der schweigenden Mehrheit statt, nicht in den Ritualen politischer Repräsentation. Das (Vor-)Recht der Entscheidung über das Recht zur Äußerung wird von der schweigenden Masse grundsätzlich nicht mehr anerkannt. Kaum jemand lässt sich noch den Mund verbieten und am Gängelband - das ist, was wir heute gerne Beteiligung nennen - durch den politischen Raum führen.

"Das Schweigen der Massen ist kein Schweigen, es ist ein Schweigen, das verbietet, in seinem Namen zu sprechen." (Jeand Baudrilliard)

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